Presseartikel für Steuerberater und Kanzleien

Werben dürfen Sie.
Nur eben sachlich.

§ 57a StBerG erlaubt Steuerberatern Werbung, solange sie über die berufliche Tätigkeit sachlich unterrichtet. Ein redaktioneller Fachbeitrag ist genau das — Information, kein Reklameversprechen.

Sachlich formuliert Freigabe vor Veröffentlichung Bleibt dauerhaft online

Die kurze Antwort

Der Berufsstand hat ein Werbeproblem eigener Art: Vieles, was in anderen Branchen funktioniert, ist hier unpassend oder berufsrechtlich heikel. Sachliche Information über die eigene Tätigkeit ist dagegen ausdrücklich erlaubt.

Genau in dieses Feld fällt ein redaktioneller Fachbeitrag: Sie erklären eine Gesetzesänderung, ordnen eine Entwicklung ein oder beschreiben, wie Ihre Kanzlei arbeitet. Kein Superlativ, keine Erfolgsgarantie — und trotzdem sichtbar.

Warum Mandanten heute anders suchen

Der klassische Weg zur Kanzlei war die Empfehlung vom Steuerberater des Nachbarn. Der bleibt wichtig, aber er hat einen zweiten Schritt bekommen: Wer wechseln will, recherchiert vorher — nach der Kanzlei, nach dem Namen, nach dem Spezialgebiet.

Kanzleien, die dort nur mit einer Website vertreten sind, wirken austauschbar. Ein Fachbeitrag beantwortet die eigentliche Frage des Suchenden: Versteht der etwas von meinem Fall?

Themen, die berufsrechtlich unbedenklich und fachlich stark sind

  • Eine Gesetzesänderung erklärt — was sich ändert, wen es trifft, was zu tun ist
  • Ihr Spezialgebiet — Unternehmensnachfolge, Ärzte, Gastronomie, Kryptowerte, Auslandssachverhalte
  • Digitalisierung in der Kanzlei — wie Belegwesen und Zusammenarbeit heute laufen
  • Fachkräfte und Ausbildung — ein Thema, das Kanzleien so stark beschäftigt wie das Handwerk

Was wir bewusst nicht schreiben: Versprechen über Steuerersparnis, Vergleiche mit namentlich genannten Kollegen, Erfolgsquoten. Das wäre nicht nur berufsrechtlich riskant, es würde den Beitrag auch unglaubwürdig machen.

Der zweite Adressat: Ihre künftigen Mitarbeiter

Der Fachkräftemangel trifft Kanzleien hart. Wer sich zwischen zwei Arbeitgebern entscheidet, sucht nach einem Grund — und findet bei den meisten Kanzleien nur eine Stellenanzeige. Ein Beitrag darüber, wie bei Ihnen gearbeitet wird, steht noch online, wenn die Anzeige längst gelaufen ist.

Sie behalten die Kontrolle über jedes Wort

Der Text entsteht aus Ihren Antworten und geht vor der Veröffentlichung an Sie zur Freigabe. Sie können jede Formulierung ändern, streichen oder ergänzen. Nichts erscheint, was Sie nicht gelesen haben — das ist bei berufsrechtlichen Anforderungen keine Höflichkeit, sondern Voraussetzung.

Echte Veröffentlichungen

So sieht das am Ende aus.

Vier Beiträge aus unserem Netzwerk. Jeder davon ist online und verlinkt auf die Seite des Kunden.

german-entrepreneurs.de
Dirk Kreuter — Presseartikel „The Rise of a Sales Phenomenon“ im German Entrepreneurs
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The Rise of a Sales Phenomenon

Dirk Kreuter

gruenderin.net
Katrin Hill — Presseartikel „Die Pionierin für erfolgreiche Online-Kurse“ im Gründerin.net
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Die Pionierin für erfolgreiche Online-Kurse

Katrin Hill

experten-journal.de
Joschi Haunsperger — Presseartikel „Der Netzwerkkönig, der Erfolg einfach macht“ im Experten Journal
Experten Journal

Der Netzwerkkönig, der Erfolg einfach macht

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Hermann Scherer — Presseartikel „So wirst du Top Speaker“ im Experten Journal
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So wirst du Top Speaker

Hermann Scherer

Häufige Fragen

Das wird uns dazu am häufigsten gefragt.

Ist ein solcher Beitrag berufsrechtlich zulässig?

Sachliche Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit ist nach § 57a StBerG erlaubt; reklamehafte Anpreisung nicht. Unsere Beiträge sind auf sachliche Information angelegt, und Sie geben jeden Text vor der Veröffentlichung frei. Eine berufsrechtliche Prüfung Ihres konkreten Falls können wir nicht leisten — im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberaterkammer.

Kann ich Mandanten oder Fälle nennen?

Nicht ohne Einverständnis, und bei der Verschwiegenheitspflicht ist auch die anonymisierte Fassung mit Bedacht zu wählen. In der Praxis arbeiten wir mit typisierten Konstellationen statt mit echten Mandaten.

Wer schreibt den fachlichen Teil?

Unsere Redakteure formulieren, aber die Fachaussagen kommen ausschließlich aus Ihren Antworten. Wir erfinden keine Rechtsauffassungen und schreiben nichts, was Sie nicht gesagt haben.

Wie oft sollte eine Kanzlei veröffentlichen?

Ein Beitrag zeigt, dass es Sie gibt. Zwei bis drei über verschiedene Themen zeigen ein Spezialgebiet. Mehr ist selten nötig — Kanzleien werden über Substanz gefunden, nicht über Frequenz.

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